Juristische Aufarbeitung
Nach Kriegsende fanden verschiedene juristische Prozesse unter Führung der Alliierten gegen Kriegs- und NS-Verbrecher statt. Der erste Kriegsverbrecherprozess vor dem US-amerikanischen Militärgericht wurde im befreiten Konzentrationslager Dachau geführt. Insgesamt waren 40 SS-Angehörige angeklagt: unter ihnen auch neun Kommandanten bzw. Lagerführer des KZ-Außenlagerkomplexes Landsberg/Kaufering wie Otto Förschner, Walter Langleist und Otto Moll. Diese drei wurden durch das Militärgericht zum Tode verurteilt und in Landsberg hingerichtet. Kommandant Johann Aumeier wurde nach Polen ausgeliefert und dort wegen seiner Beteiligung an Verbrechen im KZ Auschwitz 1948 hingerichtet. SS-Kommandant Heinrich Forster gelang es unterzutauchen. Er starb 1955 unter falschem Namen in Hanau bei einem Fahrradunfall.
Andere ehemalige Angehörige der Wachmannschaft wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Auch die deutsche Justiz führte Prozesse gegen Einzelpersonen des KZ-Außenlagerkomplexes Landsberg/Kaufering, darunter:
- Georg Fiederer, Angehöriger der Waffen-SS und Wachmannschaft in Kaufering VII und XI, wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
- Der ehemalige KZ-Häftling Franz X. Trost, der als Mitarbeiter der Lagerleitung (Kapo) im Lager Kaufering III eingesetzt worden war, wurde 1950 zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
- Nikolai Löwenstein, früher Ghettopolizist in Kaunas und Blockältester im KZ-Außenlager Kaufering I, wurde zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.
Weitere Ermittlungen Mitte der 1970er-Jahre führten zu keinen Anklagen. 1989 stellte auch die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen ein.